Notbremse tritt in Kraft. Was ändert sich dadurch bei Deinem Friseur

 

Das neue Infektionsschutzgesetz tritt heute, den 23.04.2021 in Kraft und wird ab morgen ,Samstag den 24.4.2021 umgesetzt.

Das bedeutet, die Bundeseinheitliche Notbremse wird gezogen. Für uns Friseure ändert sich da auch wieder etwas. Bei einer 7-Tage-Inzidenz, die an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 100 ist, dürfen Friseurbesuche nur noch wie folgt wahrgenommen werden. Dies betrifft auch die Kinder.

-Bescheinigung eines negativen PoC-Antigen-Test vom Schnelltestzentrum, Apotheke, Arzt

-Selbsttest vor Ort. Bitte dazu 20 min vor dem Termin bei uns erscheinen.

-Testfrei sind Kunden, beiden denen die 2. Impfung vor mindestens 14 Tage verabreicht wurde. Bitte Impfpass mitbringen

-Tragen einer FFP2 Maske oder vergleichbarer Maske

 

Wir verstehen Ihren Ärger mit der Testpflicht. Es ist die Entscheidung der Regierung und wir müssen uns fügen. Eine andere Wahl haben wir als Unternehmer nicht.

Doch Ihr habt Sie. Bitte lasst uns nicht im Stich. Lasst Euch testen und nehmt einen Termin bei Eurem #Lieblingsfriseur wahr. Wir haben schon so viel mit Euch gemeinsam geschafft, dann bekommen wir das auch hin!!

 

Euer Ingo

 

Teststellen in der Nähe

DRK Teststelle Selters / Nach Terminvergabe

Dienstag: 10- 20 Uhr, Donnerstag: 17-20 Uhr, Samstag: 13-16Uhr

DRK Teststelle Herschbach / Nach Terminvergabe

Montag: 17-20 Uhr, Mittwoch: 17-20 Uhr, Freitag: 10-17 Uhr, Samstag: 9-12 Uhr

Apotheke am Markt Selters / Nach Terminvergabe
Friseurkunden- Selbstteststelle Marktplatz Selters

Montag-Mittwoch-Freitag: 8-9 Uhr und 18-19 Uhr Kein Bürgertest, nur für Friseurkunden. Es kann auch ein eigener Selbsttest mitgebracht und durchgeführt werden.